Notar Dr. Florian Feinen
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet. Er vertritt daher nicht wie ein Rechtsanwalt einseitig die Interessen eines Mandanten, sondern ist unparteiischer Sachwalter aller Beteiligten bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften, die nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar wirksam werden.
Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit liegen im
- Immobilienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Familienrecht
- Beurkundung und Beratung bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Beglaubigungen
- Erbrecht